Endlich gibt es ein Regelwerk für Skateparks, denn in den vergangen Jahrzehnten sind aus den Trendsportarten Skateboard, BMX und Mountainbike anerkannte und etablierte Sportarten geworden. Neben dem Profibereich entwickeln sich die o. g. Rollsportarten aber auch zunehmend zu einem Breitensport und sind feste Bestandteile der Jugend- und Bewegungskultur im öffentlichen Raum geworden. In Folge dessen werden verstärkt Skate- und Bikeanlagen errichtet, die möglichst auch für die Nutzung mit anderen Rollsportgeräten, z. B. Laufräder, Longboards, Scooter, Rollschuhe, Snakeboards, geeignet sein sollten.
Jedoch werden bei deren Planung und Bau die Weiterentwicklung der sportlichen Anforderungen und die Beteiligung von Fachplanern und Sportlern häufig nicht hinreichend berücksichtigt. Es entstehen bis heute Rollsportanlagen, die von den Sportlern kaum oder gar nicht angenommen werden. Zur Ausübung ihres Sports weichen diese häufig auf den öffentlichen Raum und dessen Ausstattung wie z. B. auf Treppenanlagen, Handläufen, Bänken, Rutschen auf Spiel- und Stadtplätzen oder in Wohnanlagen, aus. Diese Nutzung des öffentlichen Raumes kann zu vielfältigen Konflikten zwischen Städten, Kommunen, Anwohner und Sportlern führen. Ein ausreichendes Angebot an geeigneten Skate- und Bikeanlagen kann zur Konfliktlösung beitragen.
Zweck dieser unter Beteiligung der verschiedenen Nutzer- und Interessengruppen entstandenen Empfehlungen ist es, die wesentlichen Anforderungen für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Skate- und Bikeanlagen als Entscheidungshilfe für die Konzeption zukünftiger Anlagen darzustellen. Diese sollen die sicherheitstechnischen Anforderungen der Rollsportnorm DIN EN 14974 ergänzen und die unterschiedlichen Bauweisen für die verschiedenen Anlagentypen mit ihren Vor- und Nachteilen beschreiben.
Bei den Mountainbikeanlagen werden die Grundlagen der unterschiedlichen Anlagetypen in beschreibender Form dargestellt. Aufgrund deren Vielfalt und Komplexität, insbesondere in Abhängigkeit von der Geländetopographie, war es im Rahmen dieser Empfehlungen nicht möglich, exakte Vorgaben und Anforderungen zu definieren, die in einem gesonderten Regelwerk beschrieben werden sollen.